Das Schutzkonzept der Freien Waldorfschule Wahlwies
-eine Zusammenfassung-
(das vollständige Originaldokument kann jederzeit im Schulsekretariat eingesehen werden)
1. Einleitung
In pädagogischen Einrichtungen ist Gewalt, im Seelischen und im Handeln, bis hin zu sexueller Belästigung und sexuellem Missbrauch, in den vergangenen Jahren immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Auch im schulischen Kontext kommen sexualisierte Grenzverletzungen, Übergriffe und Gewalt vor. In einer Vielzahl von Fällen werden sie von Mitschüler:innen ausgeübt.
Einerseits geht es also um Gewalt unter Schüler:innen, andererseits sprechen Fachleute davon, dass in jeder Schulklasse Kinder und Jugendliche von sexueller Gewalt betroffen sind und die erwachsenen Täter:innen am häufigsten aus dem Familienumfeld, aus Sportvereinen und aus Schulen kommen.
Als einzige Institution, die Zugang zu allen Kindern und Jugendlichen hat, trägt eine Schule somit eine besondere Verantwortung. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst.
Wir wollen allen Schüler:innen sowie allen in der Schule tätigen Personen größtmögliche Sicherheit gewährleisten. Denn eine Atmosphäre der Sicherheit und Geborgenheit, die von gegenseitiger Achtung und Respekt geprägt ist, ist Voraussetzung für ein gelingendes Miteinander am Lern- und Lebensort Schule. Wir tolerieren Gewalt nicht und setzen uns durch Prävention und Intervention dafür ein, alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von sozialer oder kultureller Herkunft vor Gewalt zu schützen. Eine Kultur des Hinschauens setzt sich leichter durch, wenn Handlungssicherheit vorhanden ist.
Darüber hinaus gibt das Schutzkonzept allen Mitarbeiter:innen und Kolleg:innen Handlungssicherheit und stärkt das Bewusstsein für eigene und fremde Grenzen. Es macht die Schule zu einem Kompetenzort für Kinder- und Jugendschutz.
2. Die Hilfe- und Beratungsstelle: Schulinterne Fachstelle für Gewalt
Die Hilfe- und Beratungsstelle wurde im Rahmen der Entwicklung des Schutzkonzeptes eingerichtet. Sie sorgt nun für die praktische Umsetzung des Schutzkonzeptes. Sie ist Ansprechpartner und Beschwerdestelle, wenn es um Gewalt geht. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft können sich an diese Stelle wenden.
Die Mitarbeiter:innen der Hilfe- und Beratungsstelle arbeiten streng vertraulich und niemals gegen den Willen von Betroffenen.
3. Prävention: Eine Aufgabe für die ganze Schulgemeinschaft
Gewalt- und missbrauchsvorbeugend ist jede Erziehung, die darauf ausgerichtet ist, lebensbejahende, selbstbewusste, selbständige und belastbare junge Menschen heranzubilden und ihnen über positive Grundeinstellungen den Weg in die Zukunft zu bahnen.
Ganzheitliche Gewaltvorbeugung in der Schule lässt also weder das Erziehungsverhalten noch die Rahmenbedingungen und pädagogischen Inhalte außer Acht. Im Folgenden sind verschiedene Bereiche, die an der Schule präventiv wirken, genauer aufgeführt.
3.1 Der Verhaltenskodex an unserer Schule
Der Verhaltenskodex wurde vom Kollegium gemeinsam erarbeitet. Er ist verbindlich für alle Mitarbeitenden der Freien Waldorfschule Wahlwies. Als Basis einer allgemeinen Intervention im wachen Umgang mit alltäglichen Grenzverletzungen, Übergriffen und Persönlichkeitsrechten wird er regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Link zum Kodex.
3.2 Die Schul- und Hausordnung
Die Schul- und Hausordnung gilt für alle Mitarbeitenden, Eltern und Schüler:innen. Sie ist verbindlicher Teil des Schulvertrages.
3.3 Fortbildungen für Mitarbeiter:innen und Eltern
Durch regelmäßige Fortbildungen für Mitarbeiter:innen und Eltern zum Thema Gewalt und Kinderschutz, wird eine Kultur des Hinschauens gefördert
3.4 Partizipation
Partizipation als gelebte Haltung stärkt Kinder und Jugendliche in ihrer Position, macht sie kritikfähig und verringert das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Minderjährigen wie auch innerhalb der Mitarbeitenden.
3.5 Der Vertrauenskreis
Der Vertrauenskreis befasst sich mit Beziehungskonflikten aus dem schulischen Umfeld, wenn die direkte Konfliktklärung zwischen den Beteiligten nicht mehr möglich ist. Eltern und Lehrende können sich hier Unterstützung suchen[1].
3.6 Gewaltprävention im Unterrichtsplan der Klassenstufen
Die Schule verfügt über einen Präventionsleitfaden. Hier werden verschiedene Bausteine beschrieben, die von Lehrkräften, Schulsozialarbeit, Schulärztin und externen Fachkräften zu verschiedenen Themengebieten durchgeführt werden.
3.8 Räume/Strukturen
Die Schulführung hat einen Blick darauf, dass Pausenräume, Umkleiden, Toiletten und Klassenzimmer so offen angelegt oder beaufsichtigt sind, dass Schüler:innen sich dort sicher bewegen können.
4. Intervention- Einschreiten
4.1 Der Interventionsplan
Der Interventionsplan ist das Kernstück eines schulischen Schutzkonzepts. Er regelt das Vorgehen bei einem Verdacht, dass eine Schülerin oder ein Schüler sexualisierte Gewalt erlebt (hat). Link zum Interventionsplan
4.2 Beratungs- und Beschwerdewege
Um Konflikte und Beschwerden niederschwellig und zeitnah zu bearbeiten, gilt es von Seiten der Beteiligten/Betroffenen in erster Linie zu prüfen, ob diese auf direktem Weg geklärt bzw. bearbeitet werden können.
Im nächsten Schritt stehen die jeweiligen Lehrkräfte als Ansprechpersonen zur Verfügung. Diese leiten bei Bedarf die Beschwerde mit dem Einverständnis der Betroffenen an die dafür vorgesehene Stelle weiter (siehe unten).
Unabhängig davon, kann sich jede/r direkt an die Hilfe- und Beratungsstelle wenden oder die unten aufgeführten Wege gehen. Wer Zeuge oder Opfer von sexualisierter Gewalt wird, wendet sich ohne Umwege und Zwischenschritte an die Hilfe- und Beratungsstelle
5. Ansprechpartner
Dem Kodex liegt eine Liste mit aktuellen Telefonnummern von internen und externen Ansprechpartnern bei. Link zur Telefonliste
Die Delegationsbeschreibung kann im Schulbüro eingesehen werden. Die aktuellen Angaben zum Vertrauenskreis in den Einblicken.